• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Das Kreuz mit dem Schwarzgeld

Der deutsche Fiskus hat mittlerweile mehrere CD-Angebote mit Schweizer Kontendaten von deutschen Kapitalanlegern.

Genau zwei Jahre ist es her, dass eine Datensammlung mit Liechtensteiner Kontodaten vielen Deutschen den Schlaf geraubt hat. Und während die Deutschen Ende letzten Jahres erst einmal wieder ruhig schlafen konnten, zitterten die Franzosen: Ein ehemaliger Mitarbeiter der Schweizer HSBC-Filiale bot dem Französischen Fiskus brisante Kontodaten an. Seit Januar stehen nun auch die Deutschen mit Auslandskonten wieder unter Druck: Mittlerweile sind schon drei unmoralische Angebote an den deutschen Fiskus bekannt geworden, von denen der wiederum mindestens eines annehmen will.

Wer auch immer nun eine Entdeckung fürchtet, sollte ernsthaft über eine Selbstanzeige nachdenken. Die schützt zwar nicht vor der dann fälligen Steuernachzahlung samt Hinterziehungszinsen, dafür aber sehr wohl vor einer zusätzlichen Strafe. Und die kann im Einzelfall heftig ausfallen, seit der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr entschieden hat, dass ab einem Hinterziehungsbetrag von einer Million Euro eine Bewährungsstrafe nur noch in besonders begründeten Ausnahmefällen in Frage kommt. Früher haben die Gerichte selbst bei solchen Beträgen nur eher selten eine Haftstrafe verhängt.

Doch für eine Selbstanzeige bleibt nur sehr wenig Zeit, denn die Strafbefreiung greift nicht mehr, wenn der Steuerpflichtige bei vernünftiger Würdigung aller Umstände vermuten muss, dass seine Tat entdeckt sein könnte. Frühestens ist dies dann der Fall, wenn bekannt wird, welche Banken betroffen sind, spätestens dann, wenn die CD-Daten mit den konkreten abgegeben Steuererklärungen abgeglichen werden, teilt der Bundesverband der Steuerberater dazu mit. Ist dieser Zeitpunkt verstrichen, kann die Selbstanzeige allenfalls noch strafmindernde Wirkung haben.

Außerdem muss der reuige Sünder in der Lage sein, die hinterzogenen Steuern kurzfristig nachzuzahlen, da andernfalls keine Strafbefreiung eintritt. Eine Ratenzahlung lässt das Finanzamt nur mit einer sehr triftigen Begründung zu, und ohne rechtzeitige Zahlung hat die Selbstanzeige wiederum nur strafmildernde Wirkung. Bei zusammenveranlagten Ehegatten ist übrigens jeder für seine Geldanlage strafrechtlich selbst verantwortlich. Weiß der Partner zwar von der geheimen Geldanlage, hat sie aber nicht selbst veranlasst oder unterstützt, so ist er aus dem Schneider und braucht keine Selbstanzeige abzugeben. Auch in anderer Hinsicht drohen bei einer Selbstanzeige juristische Fallstricke. Im Ernstfall beraten wir sie gerne zur richtigen Vorgehensweise.

Unterdessen kommen interessante Neuigkeiten aus Liechtenstein, wo derzeit die juristische Aufarbeitung der Liechtenstein-Affäre läuft. Dort hat das fürstliche Landgericht einem Kunden der Fürstenbank LGT Schadensersatz zugesprochen, weil die Bank ihn zu spät über den Diebstahl seiner Kontodaten informiert habe. Dadurch habe er hierzulande keine strafbefreiende Selbstanzeige mehr abgeben können, weshalb ihm die Bank die zusätzlich zur Steuer fällige Strafe in Höhe von 7,3 Millionen Euro ersetzen soll. Die Bank allerdings will sich gegen das Urteil wehren.