• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Altersvorsorge-Sondervermögen (AS-Fonds)

Altersvorsorge-Sondervermögen sind eine Möglichkeit, um eine private Zusatzvorsorge mit überschaubarem Risiko aufzubauen.

Mit den Altersvorsorge-Sondervermögen (AS-Fonds) haben Sie eine lohnende Möglichkeit, sich privat eine zusätzliche Altersvorsorge zu schaffen. Bei Altersvorsorge-Sondervermögen handelt es sich um Investmentfonds mit gebremster Rendite und reduziertem Risiko. Die Rendite ist deshalb gebremst, weil dem Fondsvermögen aufgrund der gesetzlichen Vorschriften auch Anteile mit niedriger Rendite beigemischt werden müssen, zum Beispiel Immobilien oder Anleihen.

Die AS-Fonds zeichnen sich durch relativ geringe Wertschwankungen aus, haben aber den Nachteil, dass die Rendite wegen der Beimischung von Immobilien und Anleihen höher besteuert wird als die Rendite von reinen Aktien-Investmentfonds. Um den Anlegern eine entsprechende Sicherheit zu geben, sind verschiedene gesetzliche Vorschriften für AS-Fonds vorgesehen:

  • Anlage

    Der Anteil von Aktien und Beteiligungen muss mindestens 21 % und darf höchstens 75 % betragen. Immobilien dürfen höchstens zu 30 % im Fonds enthalten sein, und auch Anlagen, die einem Währungskursrisiko ausgesetzt sind, dürfen höchstens 30 % des Fondsvermögens ausmachen. Investitionen in Derivaten (Optionen, Futures etc.) sind nur in begrenztem Umfang und nur zur Absicherung, nicht zur Spekulation erlaubt. Insgesamt müssen mindestens 51 % in Substanzwerte wie Aktien und Immobilien investiert werden.

  • Gewinnausschüttung

    AS-Fonds sind thesaurierende Fonds. Das bedeutet, dass die Gewinne nicht ausgeschüttet, sondern sofort reinvestiert werden. Dadurch ergibt sich für den Anleger ein Zinseszinseffekt.

  • Sparpläne

    Für die Anbieter besteht eine gesetzliche Pflicht, für AS-Fonds neben Einmalanlagen auch Sparpläne anzubieten. Die Laufzeit der Sparpläne muss mindestens 18 Jahre bzw. bis zum 60. Lebensjahr des Anlegers betragen. Der Anleger muss dann regelmäßig, mindestens aber einmal im Jahr Fonds-Anteile in beliebigem Umfang kaufen. Er kann die Sparrate jederzeit verändern und auch Einmalzahlungen leisten. Die Verfügung über das angesparte Guthaben ist jederzeit möglich. Der Sparvertrag läuft dabei weiter.

  • Kündigung

    Der Anleger kann den Sparplan jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende kündigen. In einer wirtschaftlichen Notlage, beispielsweise wenn der Anleger arbeitslos wird, reduziert sich die Kündigungsfrist auf 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats.

  • Umtauschrecht

    Der Anbieter ist verpflichtet, dem Anleger zur Risikoabsicherung nach Ablauf von drei Vierteln der vereinbarten Laufzeit den Umtausch des angesparten Vermögens in weniger volatile Fonds anzubieten, zum Beispiel den Umtausch in Renten- und Geldmarktfonds.

  • Auszahlung

    Der Anleger hat nach Ablauf der Laufzeit die Wahl zwischen einer Gesamtauszahlung, einem Auszahlplan mit Kapitalerhalt und einem Auszahlplan mit Kapitalverzehr.