• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

Der weitgehende Ausschluss des Werbungskostenabzugs für ein häusliches Arbeitszimmer seit 2007 kommt auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts.

Ein Lehrer wollte in seiner Steuererklärung für 2007 Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen, weil er an seiner Schule keinen Arbeitsplatz zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts hatte. Das Finanzamt verweigerte den Werbungskostenabzug mit Hinweis auf die neue Rechtslage, die den Werbungskostenabzug ausschließt, wenn das Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit ist. Also zog der Lehrer vor das Finanzgericht Münster.

Dort hat man zwar durchaus Verständnis für die Entscheidung der Finanzbeamten, die sich getreu dem Gesetzeswortlaut verhalten haben. Allerdings zweifeln die Richter an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes an sich. Zumindest in den Fällen, in denen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, sei durch das Abzugsverbot der Gleichheitsgrundsatz verletzt.

Das Finanzgericht hat deshalb das Verfahren ausgesetzt und die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Wie dieses Verfahren ausgehen wird, ist völlig offen. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz beispielsweise war in einem vergleichbaren Fall zwar auch nicht unbedingt glücklich mit der Neuregelung, billigte dem Gesetzgeber aber einen erheblichen Gestaltungsspielraum zu, den er mit der Regelung gerade noch eingehalten habe. Diese Klage liegt inzwischen in einem Revisionsverfahren dem Bundesfinanzhof vor.

Bis der Bundesfinanzhof und vor allem das Bundesverfassungsgericht die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit abschließend klären, wird noch einige Zeit vergehen. Ein vorsorglicher Einspruch ist nicht nötig, weil die Finanzverwaltung bereits dazu übergangen ist, Vorläufigkeitsvermerke hinsichtlich der Abziehbarkeit von Arbeitszimmerkosten in die Steuerbescheide aufzunehmen.